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Dr. med. Thomas Schinkel
Dr. med. Clemens Frank
Claudia Franke
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Hausärztliche Versorgung
Kinderpneumologie
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Aktuelles ...
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... ZU DEN ÖFFNUNGSZEITEN - NEU!
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Bitte kommen Sie mit akut erkrankten Kindern in der offenen Vormittagssprechstunde möglichst früh und bis spätestens 10 Uhr in die Praxis. Später können wir Sie nicht mehr annehmen, da wir so zeitlich zwischen infektiösen Kindern und gesunden Säuglingen, die Vorsorgetermine haben, trennen wollen.
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Die offenen Sprechstunden am Dienstag und Donnerstag sind nicht so stark frequentiert wie die Nachmittagssprechstunde am Mittwoch. Rufen Sie nach Möglichkeit in der Praxis an, um eine günstige Zeit für eine Akutvorstellung zu erfahren. Einen Termin für die offene Sprechstunde vergeben wir nicht. Sie ersparen sich Wartezeit, wenn Sie bereits zu Beginn der Sprechstunde da sind.
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Wir haben eine Terminsprechstunde für Kinder mit Lungenerkrankungen und Allergien ​immer donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Praxisfremde Kinder und Jugendliche benötigen für diese kinderpneumologische Sprechstunde einen Überweisungsschein von ihrem Hausarzt.
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... ZUR RSV-IMPFUNG (Beyfortus)
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NEU für 2024/25: Die STIKO empfiehlt eine einmalige Impfung gegen RSV für alle ab April 2024 geboreren Säuglinge. Alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für Impfstoff und Impfung.
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... ZUR GRIPPEIMPFUNG
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Die Fallzahlen steigen gerade rasant. Der Grippeimpfstoff für die Saison 2024/25 ist aktuell leider nicht mehr erhältlich. Die STIKO empfiehlt die Impfung für chronisch kranke Kinder und Kinder mit Kontakt zu chronisch Kranken. Bitte denken Sie an eine Impfung im nächsten September/Oktober.
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... ZU IMPFUNGEN VON ELTERN
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Wir bieten Impfungen für Eltern an. Unsere impf-zertifizierten MFA impfen Sie gegen Grippe (jährlich), Tetanus/Diphterie/Keuchhusten (alle 10 Jahre), FSME (nach Impfschema 3x bzw. Auffrischungen alle 5 Jahre) und Masern/Mumps/Röteln (2x/Leben). Bitte vereinbaren Sie kurzfristige Termine telefonisch.
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...ZU SOGENANNTEN GESUNDSCHREIBUNGEN
Uns erreichen viele Anfragen zum Ausstellen von Ärztlichen Attesten zur Wiederzulassung zu Kita und Schule (sog. Gesundschreibungen). Wir wollen unsere knapp bemessene Arbeitszeit gerne für die Behandlung von kranken Kindern oder für Vorsorgeuntersuchungen/Impfungen verwenden. Daher lehnen wir diese Bitten in den meisten Fällen unter Berufung auf die Gesetzeslage ab. §34 des Infektionsschutzgesetzes regelt, bei welchen seltenen Krankheiten eine ärztliche Beurteilung vor Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nötig ist. Dies ist z.B. bei Bindehautentzündung, Hand-Fuß-Mund-Krankheit und normale Erkältungskrankheiten nicht der Fall.
Wir stellen in der Regel KEINE Gesundschreibungen aus!
Natürlich werden wir Ihre Kinder weiterhin bei gesundheitlichen Sorgen behandeln und Empfehlungen zum Vermeiden von Ansteckungen geben.
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...ZU SOGENANNTEN SCHULSCHEINEN
Viele SchülerInnen kommen nach 3 Krankheitstagen in unsere Praxis und benötigen ein Attest durch den Kinderarzt. Es geht dabei oft nur um den "Schulschein“ und meist gar nicht um die Behandlung.
Das ist nach dem Berliner Schulgesetz (Absatz 7, nachträgliche Entschuldigung bei Schulversäumnissen) nicht notwendig und belastet die Eltern und die Praxen unnötig:
Eine Entschuldigung durch die Eltern ist völlig ausreichend. ​Dazu erfolgte zudem eine Mitteilung des Bildungssenats an alle Schulen:
Wir stellen seit 2023 KEINE Schulscheine mehr aus! Eltern entschuldigen ihre Kinder bei Krankheit.
Ausnahmen gelten in der Sekundarstufe II z.B. an Klausur/Klassenarbeitstagen und maximal einen Tag rückwirkend. Bei Zweifeln der Schule an Ihrer persönlichen, schriftlich ausgeführten Entschuldigung für Ihr Kind, kann sich die Schuldirektion direkt an unsere Praxis wenden.
Wir bitten um dieses Vorgehen, um Praxis- bzw. Arztvorstellungen ohne Grund zu vermeiden. Natürlich werden wir weiterhin Ihre Kinder bei Sorgen um ihre Gesundheit untersuchen und behandeln.
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