Praxis für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. med. Thomas Schinkel
Dr. med. Clemens Frank
Aktuelles ...
... ZUR GRIPPE
Der Grippeimpfstoff für die Saison 2023/24 ist vorrätig. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
... ZU SCHLIEßZEITEN WÄHREND DER FEIERTAGE
Wir haben bis zum 22.12.23 regulär geöffnet.
Am 27. und 28.12. sind wir im Urlaub und öffnen am 29.12. (Freitag) von 8.30 bis 9.30 Uhr für nur eine Stunde für akut erkrankte Kinder!
Vertretungen: Am 27.12. ist die Praxis Dr. Sommer für Notfälle geöffnet. Vom 27.12. bis 29.12. ist die Praxis Dr. Kleinau in der Galenusstraße für Notfälle geöffnet. Bitte buchen Sie dort rechtzeitig einen online-Termin!
Ab dem 02.01.24 haben wir wie gewohnt geöffnet.
... ZU DEN ÖFFNUNGSZEITEN
Bitte kommen Sie mit akut erkrankten Kindern in der offenen Sprechstunde bis spätestens eine Stunde vor Sprechstundenende in die Praxis. Später können wir Sie nicht mehr annehmen, da wir so zeitlich zwischen infektiösen Kindern und gesunden Säuglingen, die Vorsorgetermine haben, trennen wollen.
Die offenen Sprechstunden am Dienstag und Donnerstag sind nicht so stark frequentiert wie die Nachmittagssprechstunde am Mittwoch. Am Mittwoch und am Freitag ist nur ein Arzt in der Akutsprechstunde. Rufen Sie nach Möglichkeit in der Praxis an, um eine günstige Zeit für eine Akutvorstellung zu erfahren. Einen Termin für die offene Sprechstunde vergeben wir nicht.
Wir haben eine Terminsprechstunde für Kinder mit Lungenerkrankungen und Allergien immer donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Praxisfremde Kinder und Jugendliche benötigen für diese kinderpneumologische Sprechstunde einen Überweisungsschein von ihrem Hausarzt.
...ZU SOGENANNTEN SCHULSCHEINEN
Viele SchülerInnen kommen nach 3 Krankheitstagen in unsere Praxis und benötigen ein Attest durch den Kinderarzt. Es geht dabei oft nur um den "Schulschein“ und meist gar nicht um die Behandlung.
Das ist nach dem Berliner Schulgesetz (Absatz 7, nachträgliche Entschuldigung bei Schulversäumnissen) nicht notwendig und belastet die Eltern und die Praxen unnötig:
Eine Entschuldigung durch die Eltern ist völlig ausreichend. Dazu erfolgte zudem eine Mitteilung des Bildungssenats an alle Schulen:
Wir stellen ab sofort KEINE Schulscheine mehr aus! Eltern entschuldigen ihre Kinder bei Krankheit.
Ausnahmen gelten in der Sekundarstufe II z.B. an Klausur/Klassenarbeitstagen und maximal einen Tag rückwirkend. Bei berechtigen Zweifeln der Schule an Ihrer persönlichen, schriftlich ausgeführten Entschuldigung für Ihr Kind, kann sich die Schuldirektion direkt an unsere Praxis wenden.
Wir bitten um dieses Vorgehen, um Praxis- bzw. Arztvorstellungen ohne Grund zu vermeiden. Natürlich werden wir weiterhin Ihre Kinder bei Sorgen um ihre Gesundheit untersuchen und behandeln.
kinderpneumologische Sprechstunde einen Überweisungsschein von ihrem Hausarzt.
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