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Dr. med. Thomas Schinkel

Dr. med. Clemens Frank

 

Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin

hausärztliche Versorgung

Kinderpneumologie

Aktuelles ...

...  ZU SCHLIEßTAGEN

Am 10.05., am Freitag nach Himmelfahrt, haben wir geschlossen. Die Vertretung übernimmt die Praxis Dr. Kleinau in der Galenusstraße (Bitte nutzen Sie die online-Terminvereinbarung.).

 

...  ZU ÄNDERUNGEN IN DER PERSONALSITUATION

Herr Dr. Frank arbeitet nach seiner Elternzeit wieder regelmäßig in der Praxis. Seit März verstärkt uns Frau Franke als Weiterbildungsassistentin mit langjähriger kinderärztlicher Erfahrung.

...  ZU IMPFUNGEN VON ELTERN

2024 können wir noch mehr Impfungen für Eltern anbieten. Unsere impf-zertifizierten MFA impfen Sie gegen Grippe (jährlich), Tetanus/Diphterie/Keuchhusten (alle 10 Jahre), FSME (nach Impfschema 3x bzw. Auffrischungen alle 5 Jahre) und Masern/Mumps/Röteln (2x/Leben). Bitte vereinbaren Sie kurzfristige Termine telefonisch.

...  ZU DEN ÖFFNUNGSZEITEN

Bitte kommen Sie mit akut erkrankten Kindern in der offenen Sprechstunde bis spätestens eine Stunde vor Sprechstundenende in die Praxis. Später können wir Sie nicht mehr annehmen, da wir so zeitlich zwischen infektiösen Kindern und gesunden Säuglingen, die Vorsorgetermine haben, trennen wollen.

Die offenen Sprechstunden am Dienstag und Donnerstag sind nicht so stark frequentiert wie die Nachmittagssprechstunde am Mittwoch. Am Mittwoch und am Freitag ist nur ein Arzt in der Akutsprechstunde. Rufen Sie nach Möglichkeit in der Praxis an, um eine günstige Zeit für eine Akutvorstellung zu erfahren. Einen Termin für die offene Sprechstunde vergeben wir nicht.

Wir haben eine Terminsprechstunde für Kinder mit Lungenerkrankungen und Allergien ​immer donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Praxisfremde Kinder und Jugendliche benötigen für diese kinderpneumologische Sprechstunde einen Überweisungsschein von ihrem Hausarzt.

...ZU SOGENANNTEN GESUNDSCHREIBUNGEN

                                                  

Uns erreichen zunehmend Anfragen zum Ausstellen von Ärztlichen Attesten zur Wiederzulassung zu Kita und Schule (sog. Gesundschreibungen). Wir wollen unsere knapp bemessene Arbeitszeit gerne für die Behandlung von kranken Kindern oder für Vorsorgeuntersuchungen/Impfungen verwenden. Daher lehnen wir diese Bitten in den meisten Fällen unter Berufung auf die Gesetzeslage ab. §34 des Infektionsschutzgesetzes regelt, bei welchen seltenen Krankheiten eine ärztliche Beurteilung vor Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nötig ist. Dies ist z.B. bei Bindehautentzündung, Hand-Fuß-Mund-Krankheit und normale Erkältungskrankheiten nicht der Fall.

Wir stellen in der Regel KEINE Gesundschreibungen aus! 

Natürlich werden wir Ihre Kinder weiterhin bei gesundheitlichen Sorgen behandeln und Empfehlungen zum Vermeiden von Ansteckungen geben.

...ZU SOGENANNTEN SCHULSCHEINEN

                                                  

Viele SchülerInnen kommen nach 3 Krankheitstagen in unsere Praxis und benötigen ein Attest durch den Kinderarzt. Es geht dabei oft nur um den "Schulschein“ und meist gar nicht um die Behandlung.

Das ist nach dem Berliner Schulgesetz (Absatz 7, nachträgliche Entschuldigung bei Schulversäumnissen) nicht notwendig und belastet die Eltern und die Praxen unnötig:

Eine Entschuldigung durch die Eltern ist völlig ausreichend. ​Dazu erfolgte zudem eine Mitteilung des Bildungssenats an alle Schulen:

Wir stellen seit 2023 KEINE Schulscheine mehr aus! Eltern entschuldigen ihre Kinder bei Krankheit.

Ausnahmen gelten in der Sekundarstufe II z.B. an Klausur/Klassenarbeitstagen und maximal einen Tag rückwirkend. Bei Zweifeln der Schule an Ihrer persönlichen, schriftlich ausgeführten Entschuldigung für Ihr Kind, kann sich die Schuldirektion direkt an unsere Praxis wenden.

Wir bitten um dieses Vorgehen, um Praxis- bzw. Arztvorstellungen ohne Grund zu vermeiden. Natürlich werden wir weiterhin Ihre Kinder bei Sorgen um ihre Gesundheit untersuchen und behandeln.

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